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Burgenland-Aufforstung von Nichtwaldflächen
Der Flächenschutz wird von Bundesland zu Bundesland durch unterschiedliche Gesetze geregelt. Diese schreiben für Kurzumtriebsflächen eine Anzeige- bzw. Bewilligungspflicht vor. Anfragen sind je nach Bundesland an die Bezirkshauptmannschaft oder an den zuständigen Bürgermeister zu richten.
Darüber hinaus sind in diesen Gesetzen die Mindestabstände der Pflanzen von der Grundstücksgrenze geregelt. Auch diese variieren von Bundesland zu Bundesland, betragen aber in den meisten Fällen 5 Meter. Für die Bundesländer NÖ, OÖ, Stmk und Bgld sind folgende Gesetze relevant:
- Niederösterreich: Kulturflächenschutzgesetz
- Oberösterreich: Alm- und Kulturflächengesetz
- Steiermark: Gesetz über den Schutz landwirtschaftlicher Betriebsflächen
- Burgenland: Gesetz über die Aufforstung von Nichtwaldflächen

