Gesetz - Förderungen

Rechtliche Aspekte

Flächenschutzgesetz:
Der Flächenschutz wird von Bundesland zu Bundesland durch unterschiedliche Gesetze geregelt. Diese schreiben für Kurzumtriebsflächen eine Anzeige- bzw. Bewilligungspflicht vor. Anfragen sind je nach Bundesland an die Bezirkshauptmannschaft oder an den zuständigen Bürgermeister zu richten.
 
Darüber hinaus sind in diesen Gesetzen die Mindestabstände der Pflanzen von der Grundstücksgrenze geregelt. Auch diese variieren von Bundesland zu Bundesland, betragen aber in den meisten Fällen 5 Meter. Für die Bundesländer NÖ, OÖ, Stmk und Bgld sind folgende Gesetze relevant:

  • Niederösterreich: Kulturflächenschutzgesetz
  • Oberösterreich: Alm- und Kulturflächengesetz
  • Steiermark: Gesetz über den Schutz landwirtschaftlicher Betriebsflächen
  • Burgenland: Gesetz über die Aufforstung von Nichtwaldflächen
(sieh Downloads oben)
Forstgesetz:
Das Forstgesetz regelt bundeseweit, dass Kurzumtriebsflächen keinen Wald darstellen, wenn

  • die Umtriebszeit geringer als 30 Jahre ist und
  • innerhalb von 10 Jahren eine Meldung an die Forstbehörde der zuständigen Bezirkshauptmannschaft ergeht, in der die Anlage der Kurzumtriebsfläche angezeigt wird.
Raumordnungsgesetz:
Auch die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelten Raumordnungs- und Naturschutzgesetze regeln zum Teil die Anlage von Kurzumtriebsflächen.
 
Information:
Für genaue Informationen bezüglich der Rechtsvorschriften kontaktieren Sie bitte die zuständigen Stellen Ihrer Landesregierung bzw. wenden Sie sich an Ihre zuständige Interessensvertretung.


Förderung

Information:
Sämtliche Informationen betreffend Anlage von Kurzumtriebsflächen und Beantragung von Prämien finden Sie im Merkblatt "ENERGIEPFLANZEN NACHWACHSENDE ROHSTOFFE" der AMA. (siehe Link oben)
 

 

08.02.2009