Förderaktion für Holzheizungen und Solaranlagen
Der Klima- und Energiefonds der Bundesregierung fördert die Errichtung von Holzheizungen sowie Solaranlagen in privaten Haushalten.
Was wird gefördert?
Neu errichtete Solaranlagen, deren Bruttokollektorfläche mindestens 5 m² umfasst, werden mit 400 Euro pauschal gefördert.
Eventuelle Landes- und Gemeindeförderungen können zusätzlich in Anspruch genommen werden.
Wo kann man eine Förderung beantragen?
Förderaktion bis 31.12.2012
Die Förderaktion läuft von 17.04. bis 31.12.2012. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bzw. Lieferung der Materialien gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Endabrechnung inkl. aller geforderten Beilagen.
Die Fachberater in Ihrem Lagerhaus unterstützen Sie gerne bei der Planung und Umsetzung der Holzheizung sowie Solaranlage und möglichen Förderungen dazu.

