Ab 2022 werden auch Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie Grünflächen gefördert. Jedoch ist in diesem Fall mit einem Abschlag auf die Fördersätze von 25 % zu rechnen.
Setzt man allerdings auf besonders innovative Lösungen, bekommt man sogar einen Zuschlag von bis zu 30 % auf die Fördersätze. Dazu zählen z.B. eine schwimmende Photovoltaikanlage oder eine Photovoltaikanlage als Lärmschutzwand.
Zudem gibt es keine Mindestgröße mehr für die Anlage und die Maximalleistung wurde auf 1 MWp erhöht.
Voraussetzungen für die Antragstellung:
Weitere Informationen und Details zur Abwicklung finden Sie auf Abwicklungsstelle für Ökostrom AG.
Für das Jahr 2023 sind weitere Fördercalls für Photovoltaik und Stromspeicher in Vorbereitung.
Mehr Infos gibt es hier: oesterreich.gv.at
Die Berater im Lagerhaus unterstützen Sie gerne bei der Planung und Umsetzung einer Photovoltaik-Anlage und möglichen Förderungen dazu.
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