Hände in Handschuhe halten Winterreifen
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Rechtzeitig die Winterreifen wechseln!
Vereinbaren Sie einen Termin in Ihrer Lagerhaus Fachwerkstätte für den Winterreifenwechsel.

Damit Sie auch in der kälteren Jahreszeit sicher unterwegs sind, empfehlen wir Ihnen frühzeitig auf Winterreifen zu wechseln.

Die  situative Winterreifenpflicht für Kfz (Mehr darüber im Artikel "Winterreifenpflicht für Pkw in Österreich") mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis max. 3,5 Tonnen gilt im Zeitraum vom 1. November bis 15. April, sofern winterliche Fahrverhältnisse (Schnee, Eis, Matsch) bestehen.

  • Im Winter sind die Straßen weitaus weniger sicher als im Sommer, denn die Reifen haften auf schneebedeckter, vereister oder nasser Fahrbahn weniger gut als auf trockener Fahrbahn. Die Leistungseigenschaften von Sommerreifen verschlechtern sich ab Temperaturen von unter 7° C.
  • Wir empfehlen alle 4 Reifen gleichzeitig zu wechseln, sowie Reifen desselben Typs und Designs zu montieren. Damit stellen Sie sicher, dass alle Reifen die gleiche Leistung erbringen und verhindern unvorhersehbare Reaktionen der Reifen während der Fahrt.
  • Prüfen Sie Ihre Winterreifen vor dem Wechseln außerdem auf Beschädigungen und ob genug Profil vorhanden ist.
Mindestprofiltiefe

Die vorgeschriebene Profiltiefe beträgt bei Winterreifen 4 mm, darunter verlieren sie ihre Wintertauglichkeit und gelten als Sommerreifen. Mehr dazu im Artikel "Wieviel Profil muss ein Reifen haben?".

Kennzeichnung anerkannter Winterreifen

Als Winterreifen werden gesetzlich solche anerkannt, die mit den Bezeichnungen „M & S“, „M.S“ oder „M+S“ gekennzeichnet sind und mindestens 4 mm, bei Diagonalreifen 5 mm Profiltiefe aufweisen. Das gilt auch für sogenannte Ganzjahresreifen, Allwetterreifen sowie Spikereifen.

Winterreifen- und Schneeketten-Pflicht für Lkw und Busse

Unabhängig von der Witterungslage und der Fahrbahnbeschaffenheit dürfen Lenker von Bussen über 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht ihr Fahrzeug im Zeitraum von 1. November bis 15. März nur verwenden, wenn an den Rädern mindestens einer Antriebsache Winterreifen angebracht sind.
Für Lkw über 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht gilt die selbe Verpflichtung von 1. November bis 15. April. Zusätzlich müssen in den gleichen Zeiträumen Schneeketten mitgeführt werden. 12 Tipps zum Umgang mit Schneeketten für den Pkw können Sie im Artikel "Mit Schneeketten sicher durch den Winter" lesen.

Um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bitten wir Sie zeitgerecht einen Termin in Ihrer Lagerhaus-Fachwerkstätte zu vereinbaren. Die Mitarbeiter unterstützen Sie auch gerne bei der Auswahl neuer Reifen.

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