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Darum sollten Sie Sonderkraftstoffe verwenden
Giftige Abgase beim Einsatz von Motorsägen, Motorsensen und Co. können Ihre Gesundheit gefährden. Verwenden Sie deshalb Sonderkraftstoffe. Wir geben einen Überblick.
Checkliste Sonderkraftstoffe:
  • Sonderkraftstoffe sind umweltfreundlich
  • Sie sind so gut wie frei von gesundheitsschädlichen Stoffen
  • Keine gefährlichen Benzindämpfe
  • Sonderkraftstoffe werden stets als Fertiggemisch verkauft
  • Der Motor wird geschont. Er ist länger haltbar

Sonderkraftstoffe schonen die Umwelt und sind gesünder als herkömmliche Gemische. Für gewerbliche Nutzer von zweitaktbetriebenen handgeführten Geräten, wie z.B. Kettensägen oder Motorsensen, ist die Verwendung von Sonderkraftstoffen erforderlich, um die die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Sonderkraftstoffe werden, auf Grund der Vorteile, auch für private Anwender sehr empfohlen.

Vorteile für Anwender
  • Sonderkraftstoffe haben niedrige Emissionswerte. Daher sind sie sehr umweltfreundlich.
  • Die Gesundheit des Anwenders wird geschützt. Sonderkraftstoffe sind beinahe frei von schädlichen Stoffen, wie Benzol, Aromaten, Olefine oder Schwefel. Normalbenzin von der Tankstelle enthält 3 % Benzol, während Sonderkraftstoffe (Alkylatbenzin) max. 0,05 % Benzol enthalten.
  • Gefährliche Benzindämpfe beim Tanken und durch Abgase werden mit diesem Gerätebenzin vermieden.
  • Geringe Geruchsentwicklung.
  • Sonderkraftstoffe werden als Fertiggemisch verkauft. Dadurch wird ein Arbeitsschritt eingespart - einfach den Kanister nehmen, tanken und fertig. Das Mischverhältnis ist immer perfekt abgestimmt.
Vorteile für Geräte
  • Totalschäden des Geräts durch falsche Mischverhältnisse werden vermieden.
  • Durch die speziellen Kraftstoffe gibt es kaum Ablagerungen im Verbrennungsraum.
  • Führt zu geringerem Kraftstoffverbrauch und längerer Lebensdauer des Motors.
  • Längere Haltbarkeit der Sonderkraftstoffe (bis zu 5 Jahre) als herkömmliche Gemische. Dadurch lassen sich auch selten verwendete Geräte besser starten.

 

Gesetzliche Bestimmungen

Seit 1. Juni 2015 ist die Verwendung von benzolhaltigen Treibstoffen bei zweitaktbetriebenen handgeführten Geräten (Motorsägen, Motorsensen, etc.) in der gewerblichen Nutzung verboten. Es müssen Sonderkraftstoffe (Alkylatbenzin) eingesetzt werden. Grundlage sind § 110 Abs. 8 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG ) bzw. § 55 Abs. 2 der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV).

 

Der Grund für diese Bestimmung ist, dass die Abgase von 2-Takt-Motoren im Vergleich zu 4-Takt-Motoren konstruktionsbedingt erheblich mehr unverbrannte Kohlenwasserstoffe beziehungsweise mehr Benzol enthalten.

 

Achtung: Beim Einsatz der Sonderkraftstoffe ist zu beachten, dass es unterschiedliche Typen für Zweitaktmotoren mit Ölbeimischung und für Viertaktmotoren ohne Ölbeimischung gibt.

Falls Sie Fragen zum Thema haben, dann lassen Sie sich am besten von den Profis in Ihrer Lagerhaus-Fachwerkstätte beraten - denn die wissen genau, was Sie brauchen.

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